Lehrtätigkeit
Berufung im Jahr 2013 an die Hochschule für angewandte Wissenschaften im Fachbereich Bau- und Umweltingenieurwesen Schwerpunkt Konstruktiver Ingenieurbau und Geotechnik
Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 5 (3)




